Neue Richtlinie für Heizungstausch in Wohnbauten
Die Landesregierung hat neue Richtlinien zum Heizungstausch im Bestand beschlossen. Im Rahmen der Richtlinie „Heizungstausch 2026“ werden Holzheizungen, Hausanschlüsse an Nahwärmesysteme sowie elektrisch betriebene Heizungswärmepumpen in Wohnbauten mit einmaligen Zuschüssen unterstützt.

Bis spätestens 2050 soll die Energieversorgung auf erneuerbare Energieträger umgestellt sein.Daniel Allgäuer, Energielandesrat
In Vorarlberg sind derzeit noch rund 23.000 Öl- und ca. 36.000 Gasheizungen installiert – Allgäuer: „Mit der neuen Förderung wollen wir einen finanziellen Anreiz für den Umstieg auf erneuerbare Energieträger weiterhin sicherstellen.“ Die Förderrichtlinie Heizungstausch setzt hier an: Sie fokussiert sich nun ausschließlich auf den Heizungstausch in bestehenden Wohnbauten. Thermische Solaranlagen und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung werden nicht mehr gefördert werden. Die Basisförderung in Höhe von 2.000 Euro für Eigenheime bzw 1.000 Euro pro Gebäude bei Mehrwohnungshäusern bleibt unverändert. Der „Ölbonus für den Ersatz fossiler Heizsysteme“ beträgt 1.000 Euro bei Eigenheimen und 2.000 Euro bei Mehrwohnungshäusern. Die Maximalförderung der Richtlinie Heizungstausch in Ein- und Zweifamilienhäusern beträgt somit 3.000 Euro. Bei Mehrwohnungshäusern ist die Förderung von der Anzahl der versorgten Wohnungen abhängig. Für das Jahr 2026 wird mit 1.500 Förderfällen im Eigenheim und Mehrwohnungshaus gerechnet. Rund 3,6 Millionen Euro werden dafür zur Verfügung gestellt.
Die Richtlinie tritt Anfang 2026 in Kraft und soll wie im Vorjahr für ein Jahr beschlossen werden.
Im Neubau ist die Wahl des Heizsystems geregelt. Gemäß erneuerbarem Wärme Gesetz (EWG) dürfen ausschließlich Heizanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger eingesetzt werden (sog. hocheffiziente alternative Heizsysteme). Die Förderung für Heizanlagen im Neubau ist deshalb nicht mehr erforderlich.
