Landesförderung für E-Ladestationen an Mehrwohnungshäusern wird fortgesetzt
Bis zu 700 Euro pro Stellplatz sind möglich.
Aktuell sind über 3.000 Pkw mit Elektronantrieb auf Vorarlbergs Straßen unterwegs. Im November 2020 lag die Zulassungsquote für E-Pkw bei beachtlichen 11,75 Prozent. „Zur Erreichung der Energieautonomie+ bis 2030 im Verkehrsbereich und zur Verbesserung der Luftqualität ist eines klar: Neben dem Ausbau des öffentlichen Verkehrs und der Erhöhung des Rad- und Fußgänger:innenanteils brauchen wir auch einen Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge“, verdeutlicht Landesrat Johannes Rauch.
Förderung für Mehrwohnungsgebäude
Laut Studien wollen rund 90 Prozent aller E-Fahrzeugbesitzer ihr Auto auch zuhause laden können. Im Neubau und bei bestehenden Einfamilienhäusern ist die Installation meist mit überschaubarem Aufwand möglich. Bei bestehenden Mehrwohnungshäuser ist die nachträgliche Anbringung meist mit deutlich höherem technischem und organisatorischem Aufwand verbunden. Zur Abfederung des Mehraufwandes führt das Land die Installation von Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern auch in den kommenden zwei Jahren fort.
Förderbar sind Mehrwohnungshäuser, die über mindestens drei Hauptwohnsitze verfügen und vor dem Jahr 2017 errichtet wurden. Förderbare Maßnahme ist die Schaffung der Grundvoraussetzung zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur für E-Autos, E-Bikes und E-Zweiräder. Konkret sind das die baulichen Anpassungen im Gebäude, wie z.B. Mauerdurchbrüche und Kabeltrassen, sowie die zugehörigen Elektrikerarbeiten im Gebäude und falls erforderlich die Verstärkung der Hausanschlussleitung.
Die Förderung beträgt 300 Euro pro erschlossenem Stellplatz. Bei öffentlich zugänglichen oder Car Sharing Stellplätzen erhöht sich die Förderung auf 500 Euro pro Stellplatz. Bei einer notwendigen Verstärkung der Hausanschlussleitung gibt es zusätzliche Förderungen in Höhe von 200 Euro pro Stellplatz. Die Förderung ist mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 10.000 Euro pro Mehrwohnungshaus begrenzt. Interessierte Eigentümer:innen bzw. Mieter:innen können sich an die zuständige Hausverwaltung wenden.