Bundesrat bestätigt Einbauverbot für Ölkessel bei Neubauten
In seiner 900. Sitzung beschloss der Bundesrat das sogenannte Ölkesseleinbauverbotsgesetz (ÖKEVG 2019) einstimmig. Konkret wird laut Gesetz die Aufstellung und der Einbau von Heizkesseln von Zentralheizungsanlagen für flüssige fossile oder für feste fossile Brennstoffe in Neubauten verboten.
Rückwirkend gültig
Basis des Gesetzes ist ein gemeinsamer Antrag von ÖVP, FPÖ, NEOS und JETZT. Ein entsprechender Beschluss war im Nationalrat bereits am 25. September 2019 gefasst worden, allerdings war zuerst eine Notifizierung durch die EU-Kommission notwendig. Da kein Einspruch seitens der EU eingelangt wurde, konnte das Gesetz diese Woche dem Bundesrat vorgelegt werden. Die Zustimmung erfolgte einstimmig, damit ist das Verbot mit der notwendigen Verfassungsmehrheit ausgestattet. Es ist ab 1. Jänner 2020 rückwirkend gültig.
Ab 2035 keine Ölheizungen mehr
Das beschlossene Gesetz ist eine wichtige Maßnahme zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen und zum Umstieg auf alternative Heizformen. In weiterer Folge müsse die gesamte Erzeugung von Raumwärme auf nachhaltige Energieträger umgestellt werden, sagte Bundesrat Adi Gross zum beschlossenen Gesetz. Im Regierungsprogramm ist zumindest für die Ölkessel ein konkreter Zeitplan festgelegt: Ab 2021 solle es nicht mehr erlaubt sein, Ölkessel bei Heizungswechseln einzubauen. Alle Ölkessel, die älter als 25 Jahre sind, müssen ab 2025 ausgetauscht werden. Das erklärte Ziel ist: Bis 2035 soll es keine Ölheizungen mehr geben.
Rechtliche Bestimmungen (Stand: Mai 2020)
Die aktuellen, rechtlichen Bestimmungen sind wie folgt:
- Einbau im Neubau: Verboten (Rechtsgrundlage: Ölkesseleinbauverbotsgesetz ÖKEVG 2019, BGBl. I Nr. 6/2020)
- Ersatz von Ölkessel durch neuen Ölkessel in Bestandsbauten: derzeit noch zulässig. Ab 2021 soll ein Stopp der Installation von Ölkesseln baurechtlich verankert werden. Auch bei Erneuerung von Heizungsanlagen sollen dann keine Ölfeuerungsanlagen mehr zum Einsatz kommen dürfen (Arbeitsprogramm Landesregierung S 26).
- Austauschpflicht ab einem bestimmten Alter des Ölkessel (auch für den Fall, das der Kessel noch funktionsfähig ist): Auf Landesebene derzeit nicht vorgesehen. Laut Regierungsprogramm des Bundes soll es ab 2025 einen verpflichtenden Austausch von Ölkessel die dann älter als 25 Jahre sind geben. Dazu ist ein entsprechendes Bundesgesetz in Vorbereitung (aber noch nicht in Kraft). (Regierungsprogramm Bund S 110)
- Ersatz aller Ölkessel bis zu einem bestimmten Zeitpunkt: Auf Landesebene derzeit nicht vorgesehen. Laut Regierungsprogramm des Bundes sollen bis 2035 unabhängig vom Alter der Anlage alle Ölkessel ersetzt und außer Betrieb genommen werden. Dazu ist ein entsprechendes Bundesgesetz in Vorbereitung (aber noch nicht in Kraft). (Regierungsprogramm Bund S 110)