Vorrang für den grenzüberschreitenden öffentlichen Verkehr
Der Ausbau der grenzüberschreitenden Infrastruktur geht voran, doch auf der Ebene der Tarife und der Fahrscheinsysteme bei Bus und Bahn gibt es noch eine Menge zu tun.
Weit über 25.000 Personen in unserer Region pendeln Tag für Tag in ein anderes Land, um dort zu arbeiten. Für diese Menschen werden attraktive Angebote benötigt, damit sie vom Auto auf die Bahn oder den Bus umsteigen. Aus diesem Grund haben das Land Vorarlberg und der Kanton St. Gallen in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen, um das ÖV-Angebot auszuweiten.
Seit Dezember 2021 fährt die Schnellbahnlinie S7 an Wochenenden zwischen Romanshorn und Lindau, ab September 2022 verbinden zunächst drei, ab Dezember vier zusätzliche Züge an Tagesrandzeiten die Städte Feldkirch und Buchs, ebenfalls ab Dezember 2022 verkehrt die S5 an Wochentagen zwischen Dornbirn und St. Margrethen, und darüber hinaus ist es gelungen, die EuroCity-Verbindung zwischen Zürich und München via Bregenz und Lindau zu beschleunigen und die Zuganzahl zu erhöhen. Zusätzlich haben sich die Buslinien 303 und 351 zwischen Heerbrugg und Hohenems bzw. Dornbirn als große Erfolge erwiesen.
Wer unterstützt das Projekt?
Die Interessengemeinschaft öffentlicher Verkehr Ostschweiz (IGöV) ist eine Vereinigung von Personen und Unternehmen, welche sich aktiv dafür einsetzen, dass die bestehenden guten Angebote im Bereich des öffentlichen Verkehrs vor allem in der Ostschweiz und im Bodenseeraum weiter ausgebaut und bestehende Lücken geschlossen werden. Sie unterstützt alle Maßnahmen, die der Umlagerung des privaten Personen- und Güterverkehrs auf den öffentlichen Verkehr auf Straße und Schiene und damit der Reduktion des individuellen motorisierten Verkehrs dienen.
Dem Verein gehören Benutzerinnen und Benutzer des öV, Angestellte von Transportunternehmungen und weitere Fachleute des öV sowie Politikerinnen und Politiker an. Die IGöV Ostschweiz ist parteipolitisch neutral, nimmt aber aus Überzeugung Partei für den öffentlichen Verkehr. Sie umfasst derzeit ca. 250 Einzelmitglieder und ca. 50 Kollektivmitglieder, darunter politische Gemeinden und Transportunternehmungen.
Herausforderung im Ticketing
Leider nutzen derzeit nicht einmal 10 Prozent der täglichen grenzüberschreitenden BerufspendlerInnen öffentliche Verkehrsmittel. Schwierigkeiten sehen Tinner und Zadra insbesondere in den Bereichen Tarife und Ticketing. „Wer täglich von Schruns nach Bregenz pendelt, kann dies mit dem regionalen KlimaTicket um 363 Euro pro Jahr tun. Wer hingegen täglich die sechs Kilometer zwischen Lustenau und Heerbrugg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen will, hat für eine entsprechende Jahreskarte nicht weniger als 673 Euro zu berappen. Es leuchtet ein, dass viele Menschen diese Diskrepanz nicht nachvollziehen können.“
Roamingkosten als Problem
Die Roaming-Gebühren, die bei der Handynutzung im Nicht-EU-Ausland anfallen – also zum Beispiel beim elektronischen Ticketkauf –, stellen einen weiteren Hemmschuh für die Entwicklung grenzüberschreitender ÖPNV-Angebote dar. „Aber keine dieser Hürden ist unüberwindlich“, zeigen sich Tinner und Zadra zuversichtlich. Die Internationale Bodenseekonferenz IBKhat bereits die Gründung einer Geschäftsstelle angeregt, die sich künftig um grenzüberschreitendes Ticketing und Marketing im ÖPNV kümmern könnte.
„Die mittel- und langfristigen Planungen für den ÖPNV dürfen nicht länger an den nationalen Grenzen enden; wir brauchen eine bilaterale Abstimmung und Koordination der Infrastrukturvorhaben – beginnen könnten wir etwa damit, eine funktionierende länderübergreifende ÖV-Auskunft zu etablieren.“
Daniel Zadra, Energie- und Klimalandesrat
Die nächsten Schritte
Die Internationale Bodenseekonferenz hat im Rahmen des Projektes „Bodanrail 2045“ ein gemeinsames Zielbild für den Schienenpersonenverkehr erarbeitet, das 2022 politisch beschlossen wurde. „Diesem Zielbild sehen wir uns verpflichtet. Wir betrachten es als unsere Aufgabe, die bilaterale Absichtserklärung zur Verbesserung des grenzüberschreitenden öffentlichen Verkehrs, die Vorarlberg und der Kanton St. Gallen unterzeichnet haben, mit Leben zu erfüllen und deren Wirksamkeit idealerweise auch auf das Fürstentum Liechtenstein auszudehnen
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